Allgemeine Geschäftsbedingungen der HCL-Lab GmbH für die Erbringung von Beratungs-, Zertifizierungs- und sonstigen Dienstleistungen (AGB)
1.1
Die AGB der HCL-Lab GmbH (im Folgenden HCL-Labgenannt) finden auf alle Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern (im Folgenden Kundengenannt) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die AGB gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung und auch für künftige Vertragsbeziehungen.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HCL-Lab ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt ohne Ausnahme, auch dann, wenn die HCL-Lab in Kenntnis der AGB eines Kunden eine Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
1.3
Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Geschäftsräume der HCL-Lab oder eine Zweigniederlassung unter der jeweils aktuellen Anschrift, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Gerichtsstand ist Berlin.
1.4
Nur Geschäftsführer und Prokuristen der HCL-Lab sind berechtigt, von diesen AGB abweichende Leistungsbedingungen jeder Art zu vereinbaren. Dies bedarf ebenfalls der Schriftform.
2.1
Die HCL-Lab erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden diverse Beratungs-, Zertifizierungs- und sonstige Dienstleistungen im IT-Bereich.
2.2
Die im Einzelfall von der HCL-Lab zu erbringenden Leistungen, Ziele und Termine werden in Form einer schriftlichen Beauftragung des Kunden vorgegeben und gelten ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung der HCL-Lab als angenommen. Soweit verbindliche Termine vereinbart wurden, kommt die HCL-Lab nicht ohne schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug.
2.3
Termine und Leistungszusagen der HCL-Lab verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Überlassung erforderlicher Hardware, Software, Komponenten, usw. durch den Kunden. Bei Verzug durch den Kunden verlängert sich die Ausführungsfrist der HCL-Lab unbeschadet ihrer Rechte um die Zeit des Verzuges.
2.4
Die Durchführung der vereinbarten Leistungen bzw. Teilleistungen werden dem Kunden durch die HCL-Lab in Form von Reports in vereinbarten Zeitabständen, anderenfalls Wöchentlich per E-Mail bekannt gegeben. Diese Reports beinhalten mindestens folgende Informationen: Kunde, Auftragsnummer, Leistungsbeginn, Leistungsart, zur Verfügung gestellte Hardware, Software oder Komponenten, Ereignisbericht (z.B. normaler Testlauf, Erfolgreicher Abschluss eines Tests, Störung, Abbruch, Pause zur Fehlersuche, usw.), ggf. Empfehlung einer Maßnahme (Einleitung durch die HCL-Lab bzw. den Kunden), Termin zur Wiedervorlage des Reports, ggf. Lösungsvorschlag zur Fehlerbehebung, Dateianhänge (Testreports, Fehlerberichte, Screenshots, usw.).
2.5
Ein Kundenauftrag ist mit dem Erreichen der vereinbarten Ziele, bzw. der Feststellung und Dokumentation der Unmöglichkeit des Erreichens der Ziele und erfolgter Übergabe an den Kunden erfüllt. Weitergehende Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Die Form der Übergabe wird im Einzelfall vereinbart, anderenfalls erfolgt die Übergabe schriftlich und/ oder in Form eines Datenträgers (Logfiles, Dokumentationen, usw.) per Zustellung an den Kunden. Die HCL-Lab behält sich die Berechnung von Teilleistungen vor.
2.6
Werden während der Durchführung des Auftrages Zielvorgaben neu definiert (z.B. bei WHQL durch Microsoft, bei CE, GS durch den Gesetzgeber, usw.), so ergeben sich daraus keine neuen oder weiterführenden Ansprüche des Kunden.
2.7
Tritt ein Kunde aus Gründen, die HCL-Lab nicht zu vertreten hat vom Vertrag zurück, so hat Dieser den bereits entstandenen Aufwand zu begleichen. Im Zweifel beträgt die Höhe des Aufwandes 50% vom vereinbarten Auftragswert.
3.1
Die Angebote der HCL-LAB GmbH verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt für Angebote jeglicher Art, mündlich, in Schriftform, in Form von Prospekten, Veröffentlichungen im Internet, Zeitschriften usw.
3.2
Jede Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, soweit sich daraus selbst oder durch andere Vereinbarungen nicht etwas anderes ergibt. Die HCL-Lab ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt ausschließlich in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Annahme des Auftrages behält sich die HCL-Lab vor.
3.3
Der Kunde hat die HCL-Lab über alle im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung zu berücksichtigenden Besonderheiten schriftlich zu informieren. Insbesondere auch über Umfang und Form der zu verarbeitenden Daten sowie über Pflichten, Vorschriften, Vorgaben usw.
3.4
Sämtliche im Zusammenhang mit der Leistung stehenden erforderlichen Frachtkosten (für Versand von Hardware, Software, Komponenten, usw.) gehen zu Lasten des Kunden. Die Beauftragung von Frachtführern und das damit verbundene Risiko (Verzug, Beschädigung, Verlust, usw.) obliegen dem Kunden.
3.5
Der Kunde hat bei Auftragserteilung die verantwortlichen Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, welche berechtigt sind Informationen im Rahmen der zu erbringenden Leistung entgegen zu nehmen, bzw. zur Verfügung zu stellen.
4.1
Die HCL-Lab haftet nicht für Verzug der vereinbarten Leistung aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die HCL-Lab nicht zu vertreten hat und die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Krieg, Unfall, Verkehrsstau, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von erforderlichem Material, Arbeitskampf (Streik), Aussperrung, Betriebsstörungen, behördlicher Anordnung, usw. Die HCL-Lab behält sich in diesem Fall eine den Umständen entsprechende Aufschiebung des Leistungstermins, bzw. den Rücktritt vom Vertrag oder Teilen des Vertrages vor.
4.2
Die vereinbarten Leistungen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen mit geeignetem Equipment durch qualifizierte Mitarbeiter. Die HCL-Lab haftet nicht für Schäden an zu diesem Zweck überlassener Hardware, soweit der HCL-Lab nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der Nachweis obliegt dem Kunden.
4.3
Die HCL-Lab haftet nicht für Folgeschäden im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen (z.B. durch Verzug, nicht erteiltem Auftrag oder Zuschlag bei Ausschreibungen, Regressansprüchen Dritter, usw.).
4.4
Anspruch auf Ersatzvornahme, Vertragsrücktritt oder Erstattung erlangt der Kunde erst dann, wenn die HCL-Lab die Nacherfüllung ablehnt bzw. wenn zwei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind.
5.1
Die HCL-Lab verpflichtet sich, persönliche Kundendaten gemäß BDSG vertraulich zu behandeln. Die Mitarbeiter der HCL-Lab sind entsprechend verpflichtet. Die Verarbeitung und Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich in dem für die Durchführung einer beauftragten Leistung erforderlichen Umfang.
5.2
Das Recht gemäß BDSG auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch mit Bezug auf gespeicherte Daten kann unabhängig vom Ort der Speicherung bei der HCL-Lab geltend gemacht werden.
6.1
Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Leistung bzw. Teilleistung nach der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gütigen Preisliste der HCL-Lab. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2
Die HCL-Lab ist berechtigt, eine abgeschlossene Teilleistung nach Zustellung an den Kunden in Rechnung zu stellen.
6.3
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der jährliche Verzugszins liegt gemäß 247 BGB 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
6.4
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt wurden oder die HCL-Lab diese Gegenansprüche schriftlich anerkannt hat.
6.5
Kommt ein Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, oder sollten der HCL-Lab Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die HCL-Lab berechtigt, weitere Leistungen aus demselben Rechtsverhältnis vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine und Fristen zur Durchführung von Leistungen seitens der HCL-Lab sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es gesonderter Mitteilung gegenüber dem säumigen Kunden bedarf. Die HCL-Lab behält sich in diesem Fall vor, vom Vertrag zurück zu treten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(Stand: 01.07.2020 Änderungen vorbehalten)